*Neue Corona-Regeln ab dem 4. März*
Welche Regeln gelten seit dem 04. März 2022 für den Freizeit- und Amateursport in Hessen?
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Die Regelungen beinhalten weiterhin eine Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen. Im öffentlichen Raum gelten für geimpfte und genesene Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Regionale Schutzmaßnahmen entfallen. Die aktuelle Verordnung tritt am 4. März 2022 in Kraft. Sie tritt aktuell mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft.
In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Es findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sportstätten im Freien statt. In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel. Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.